Firmenadresse
CD Green Future GmbH Ketzergasse 19, 1230 Wien office@cd-moebel.at
1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der aktuellen Fassung zwischen CD Green Future GmbH und natürlichen sowie juristischen Personen (im Folgenden „Kunde“) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle zukünftigen Geschäfte, wie Folgeaufträge, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2 CD Green Future GmbH kontrahiert ausschließlich unter der Zugrundelegung dieser AGB.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden können nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung anerkannt werden.
2. Angebot / Vertragsabschluss
2.1 Angebote, Offerte und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und freibleibend.
2.2 Zusagen, Zusicherungen und Garantien, die von diesen AGB abweichen, werden erst durch schriftliche Bestätigung von CD Green Future GmbH verbindlich.
2.3 Kataloge, Preislisten, Werbeaussendungen oder andere Informationsmaterialien sind unverbindlich. Der Kunde hat uns über Informationen, die seine Entscheidung zur Beauftragung beeinflussen, auf Nachfrage schriftlich aufzuklären.
3. Preise
3.1 Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, außer dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.2 Vom Kunden angeordnete Leistungen, die vom Auftrag nicht gedeckt sind, sind gesondert und angemessen zu entgelten.
3.3 Kosten für Genehmigungen oder Meldungen bei Behörden trägt der Kunde, auch wenn CD Green Future GmbH den Kunden hierbei unterstützt.
3.4 Der Kunde trägt die Kosten für die fachgerechte Entsorgung von Alt- oder Verpackungsmaterial, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
4. Zahlung
4.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 50% bei Beauftragung
- 50% bei Fertigmeldung
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Rabatte.
- Im Falle eines Zahlungsverzuges trägt der Kunde die Kosten der Mahnung und gegebenenfalls anfallende Rechtsanwaltsgebühren.
5. Mitwirkungspflicht des Kunden
5.1 Unsere Leistungsausführung beginnt frühestens, wenn der Kunde alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, die im Vertrag beschrieben sind.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns alle notwendigen Informationen über die Lage von Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder anderen Infrastrukturdetails zu geben.
5.3 Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
6. Leistungsausführung
6.1 CD Green Future GmbH ist lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
6.2 CD Green Future GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
7. Fristen und Termine
7.1 Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
7.2 Höhere Gewalt, Streik, Wetter oder Verzögerungen bei Zulieferern verschieben die Fristen entsprechend.
8. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges
Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden
- (a) an bereits vorhandenen Leitungen, Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler
- (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen.
Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.
9. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von CD Green Future GmbH.
13. Schutzrechte Dritter
13.1 Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte
Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Ansprüche sind offenkundig unberechtigt. Der Kunde hält CD Green Future GmbH diesbezüglich schad- und klaglos.
14. Geistiges Eigentum
14.1 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
14.2 Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-VerfügungStellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von CD Green Future GmbH.
15. Gewährleistung
15.1 Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche
Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
15.2 Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
15.3 Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.
15.4 Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
15.5 Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen.
15.6 Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. 15.7 Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene
Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
15.8 Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen,
Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
15.9 Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
15.10 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
16. Haftung
16.1 Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
16.2 Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
16.3 Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in
Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
17. Datenschutz
17.1 CD Green Future GmbH verarbeitet Kundendaten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO).
17.2 Kundendaten werden nur für die Erfüllung des Vertrages und nicht zu Werbezwecken verwendet, es sei denn, der Kunde hat einer Nutzung zu Werbezwecken zugestimmt.
18. Sonstiges
18.1 Es gilt österreichisches Recht.
18.2 Der Erfüllungsort ist der Sitz von CD Green Future GmbH.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB weiterhin wirksam.
18.4 Abweichende Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form wirksam.